DOLMETSCHER

Bei internationalen Tagungen hilft unser Netz aus professionellen Dolmetschern und Übersetzern für alle europäischen Sprachen.
Gute Dolmetscher sehen sich selbst als das Schmieröl, das den Motor am Laufen hält. Meist nimmt man sie erst dann war, wenn die Kommunikation nicht funktioniert. Damit es Ihnen im Kontakt mit Ihren Kollegen nicht die Sprache verschlägt, bieten wir Ihnen routinierte und gut eingespielte Dolmetscher-Teams zu vernünftigen Preisen.
Ob im In- oder Ausland: wo auch immer Ihre Veranstaltung stattfindet, vermitteln wir professionelle und in der EBR-Arbeit erfahrene Konferenzdolmetscher. Auf Wunsch stellen wir auch die komplette Konferenztechnik (Dolmetscherkabinen, Headsets, Mikrophone) bereit.
Bei der Zusammenstellung unserer Teams achten wir auf Dolmetscher,
- die mit der Terminologie der Arbeitswelt vertraut sind;
- für die Loyalität und Diskretion bei vertraulichen Sitzungen keine Fremdwörter sind;
- die Sie auch ausserhalb der offiziellen Veranstaltung (Abendprogramm, Zweier-Gespräche etc.) nicht im Stich lassen.
Auch für die Übersetzung schriftlicher Unterlagen (Sitzungsprotokolle, Einladungen, Vorträge etc.) machen wie Ihnen gerne ein Angebot.
Empfehlungen zum Tagen mit Dolmetschern - Eine Check-Liste für den Euro-Betriebsrat
1. Der in EU-Richtlinie und EBR-Vereinbarungen festgelegte Anspruch auf Verdolmetschung sollte grundsätzlich wahrgenommen werden. Noch in der Schulzeit erworbene Sprachkenntnisse reichen häufig nicht aus, um komplexe Sachverhalte wie z.B. die Analyse von Unternehmensbilanzen in einer Fremdsprache nachvollziehen zu können. Umso weniger ist den meisten EBR-Mitgliedern eine aktive Teilnahme in einer Fremdsprache möglich und zuzumuten.
2. Der Verzicht auf die Verdolmetschung einzelner Sprachen sollte von der Unternehmensleitung mit dem Sprecher der Arbeitnehmervertreter im EBR, d.h. dem Vorsitzenden bzw. dem Lenkungsausschuss und nicht mit den einzelnen Mitgliedern vereinbart werden. Nicht selten werden EBR-Mitglieder individuell zum Verzicht auf eine Übersetzung gedrängt, obwohl ihre Sprachkenntnisse unzureichend sind. Der Weg über den Lenkungsausschuss schützt die einzelnen Delegierten vor dem Druck zum unnötigen Verzicht auf die Übersetzung.
3. Für den Verzicht auf teure Verdolmetschungen sind Unternehmensleitungen mitunter zu Gegenleistungen bereit (z.B. zusätzliche Sitzungen, Ausbildungs-Seminare etc.). Hier gilt es sorgfältig abzuwägen.
4. Eine Übersetzung durch Simultan-Dolmetscher sollte einer Übersetzung durch Konsekutiv-Übersetzer bzw. „Flüster-Dolmetscher“ vorgezogen werden. Flüsterdolmetschen ist sowohl für Teilnehmer als auch für die Dolmetscher gleichermaßen ermüdend und sorgt für einen ständigen Geräuschpegel. Bei mehr als zwei "geflüsterten" Sprachen wird ein vernünftiges Arbeiten unmöglich. Flüster-Dolmetscher bilden eine Alternative bei kleineren Arbeitsgruppen oder Sitzungen des Lenkungsausschusses.
5. „Dolmetscher“ ist eine geschützte Berufsbezeichnung, die ein langjähriges Studium voraussetzt. Der EBR sollte auf Unterstützung durch professionelle Dolmetscher bestehen. Sprachkundige Mitarbeiter des Unternehmens sind kein gleichwertiger Ersatz. Insbesondere muss hier der Gefahr einer Interessenskollision und möglichen Weitergabe interner Informationen vorgebeugt werden.
6. Der EBR sollte nach Möglichkeit über einen längeren Zeitraum mit demselben Dolmetscher-Team zusammen arbeiten. Die über die Jahre sich entwickelnden Kenntnisse der Dolmetscher in Bezug auf den EBR, das Unternehmen und die verwendete Terminologie können hierdurch genutzt werden.
7. Bei der Zusammenstellung eines Dolmetscher-Teams sollte der EBR auf der Auswahl von solchen Dolmetschern bestehen, die Erfahrungen in der Übersetzung von Arbeitnehmertreffen vorweisen können. Einige Dolmetscher-Agenturen haben sich auf die Übersetzung von EBR-Sitzungen spezialisiert und sind hierdurch besonders qualifiziert.
8. Bei größeren EBR´s mit vielen verschiedenen Sprachen arbeiten die Dolmetscher in der Regel mit sog. „Relais“. Dabei wird die vom Redner gesprochene Sprache (z.B. Portugiesisch) zunächst in eine weitere Sprache (z.B. Englisch) übersetzt und erst von dort in die Zielsprachen (z.B. Deutsch) verdolmetscht. Der Redner wundert sich in diesen Fällen mitunter, dass z.B. über einen Witz gar nicht oder erst Minuten später gelacht wird. Spätestens wenn zwei oder sogar weitere solcher Relais verbunden werden, tritt der bekannte „Stille-Post-Effekt“ ein und wichtige Teile der Nachricht gehen verloren. Gute Dolmetscher-Agenturen achten daher bei der Zusammensetzung ihres Teams auf die Vermeidung von unnötigen Relais. Der EBR sollte daher im Vorgespräch auf einem sparsamen Gebrauch von Relais bestehen.
9. Bei der Vertragsgestaltung mit den Dolmetschern ist darauf zu achten, dass Dolmetscher auch während der Pausen, Mahlzeiten, Abendprogramme etc. anwesend sind. Auch wenn sich die Kosten hierdurch geringfügig erhöhen können, wird so der Erfolg der Veranstaltung gefördert. Die Bereitschaft von Dolmetschern, auch außerhalb der offiziellen Sitzung zu übersetzen, ist nicht selbstverständlich. Häufig genügt die Teilnahme von einem Dolmetscher pro Sprache an einem Essen oder einer Abendveranstaltung.
10. Unterlagen, wie z.B. Präsentationen, Tagesordnungen etc. (auch der internen Sitzungen) sollten im eigenen Interesse des EBR´s den Dolmetschern zur Vorbereitung spätestens eine Woche vor der Sitzung zugehen. Auch eine Liste mit den Teilnehmern sollte den Dolmetschern vorliegen.
11. Es wird empfohlen, seitens des EBR´s eine Liste oder sogar ein kleines Glossar mit häufig verwendeten Begriffen und den bevorzugten Übersetzungen zu erstellen. Auf diese Weise lassen sich viele Missverständnisse durch neue und unerfahrene Dolmetscher vermeiden.
12. Es erleichtert die Arbeit der Dolmetscher erheblich, wenn die jeweiligen Redner ihre Redetempo mäßigen und auf den Gebrauch von allzu viel Insidervokabular verzichten. Wer z.B. als deutscher Betriebsrat in seinem Statement mit Begriffen wie „Betriebsänderung nach § 111 BetrVG“ oder „Einigungsstellenbeisitzer“ jongliert, hat auch bei exzellenten Dolmetschern wenig Aussicht, von seinen Gesprächspartnern wirklich verstanden zu werden. Kurze Sätze und die Vermeidung von Abkürzungen und Fach-Chinesisch helfen weiter.
13. Als Arbeitnehmervertreter sollten EBR-Mitglieder in besonderer Weise auf faire Arbeitsbedingungen für die Dolmetscher achten. Dies betrifft sowohl die Vertragsgestaltung zwischen Unternehmen und Agentur als auch die Respektierung von Pausen- und Erholungszeiten. Die meisten Dolmetscher arbeiten freiberuflich und werden von den Agenturen lediglich tageweise engagiert. Von manchen Agenturen werden bis zu 50% des offiziell berechneten Tageshonorars als Provision einbehalten.
14. Der Tageshonorar für einen ausgebildeten Konferenz- Dolmetscher liegt zwischen € 500,00 und € 800,00. Dolmetscher aus mittel- und osteuropäischen Ländern bieten sich teilweise für 30-50% dieses Betrages an. Arbeitnehmervertreter sollten auch hier einem sozialen Dumping entgegenwirken. Es sollten stets die im Veranstaltungsland üblichen Tarife gezahlt werden.
15. Auch wenn sämtliche Kosten vom Unternehmen zu tragen sind, sollten sich die EBR-Mitglieder des immensen Aufwands einer internationalen Veranstaltung bewusst sein und die gemeinsame Zeit effektiv nutzen. Wer an einer Sitzungs-Teilnahme verhindert ist, sollte dies frühzeitig anzeigen. Nur so kann die bereits gebuchte Verdolmetschung zur Vermeidung unnötiger Kosten storniert werden.
16. Die größte Standesorganisation der Dolmetscher ist der Verrband AIIC (Association Internationale des Interprètes de Conférence). Mit einer Gewerkschaft ist diese Organisation jedoch nur sehr bedingt zu vergleichen, zumal neue Mitglieder nur dann aufgenommen werden, wenn drei "Paten" den Kandidaten für geeignet halten und die betreffende Person mindesten 150 Dolmetscher-Tage nach den AIIC-Regeln nachweisen kann.
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