Revision der EBR-Richtlinie

Am 17. Dezember 2008 hat der EU Ministerrat den Vorschlag für eine modifizierte EBR-Richtlinie angenommen. Der Ministerrat folgte damit dem unter maßgeblicher Beteiligung des Europa-Parlaments ausgehandelten Kompromissvorschlag. Zu den wichtigsten Neuerungen gehören eine verbesserte Definition von Unterrichtung und Anhörung, die Einführung von Sanktionen bei Nichteinhaltung der Vorschriften sowie der Anspruch auf Schulungen für die Mitglieder des EBR. Allerdings finden sich nur wenige der Forderungen von Euro-Betriebsräten und Gewerkschaften in der neuen Richtlinie wieder.

Die Neue EBR Richtlinie im Orginal 

 

EU Parlament stimmt für Verbesserungen

(17.11.2008)  Der Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten des Europäischen Parlaments beschliesst eine Reihe von Änderungen zum Richtlinienentwurf der EU-Kommission. Zu den wichtigsten Modifizierungen zählt eine genauere Definition des Begriffs „transnational“ in Anlehnung an die Gerichtsurteile in Sachen Renault und British Airways. Nach Auffassung des Parlaments sollen in Zukunft auch solche Entscheidungen als transnational gelten, die in einem EU Land getroffen werden und sich auf die Beschäftigten in einem anderen EU Land auswirken. Daneben strich der Ausschuss den Schwellenwert von 50 Beschäftigten für die Mitgliedschaft im Besonderen Verhandlungsgremium aus dem Richtlinienvorschlag. Insbesondere die Vertreter kleinerer EU-Staaten fühlten sich hierdurch benachteiligt. Die Änderungen des Ausschusses, die bei nur einer Gegenstimme beschlossen wurden, müssen noch durch die Vollversammlung des Parlaments am 11. Dezember bestätigt werden.

Presserklärung des EU Parlaments vom 17.11.2008

EGB rückt von zentralen Forderungen ab

(22.7.2008) Im Juni 2008 hatte der Europäische Gewerkschaftsbund (EGB) in Brüssel eine Offensive für eine umfassendere Beteiligung der Euro-Betriebsräte angekündigt. Während der Sommerpause rückte der EGB jedoch von wichtigen Forderungen ab und begrüßte den Richtlinienvorschlag der EU-Kommission prinzipiell. In einer mit dem europäischen Arbeitgeberverband Business Europe verbreiteten Erklärung werden lediglich moderate Korrekturen erbeten. Die Forderung nach Sanktionen bei Verstößen gegen die Richtlinie wird dagegen aufgegeben. Auf die Initiative des EGB hatten engagierte Euro-Betriebsräte mit Enttäuschung reagiert. 

Erklärung von Arbeitgebern und EGB     

Geschichte der Richtlinien-Revision

Die 1994 verabschiedete EBR-Richtlinie sollte bereits 1999 überprüft werden. Doch erst am 20. April 2004 leitete die Europäische Kommission das Verfahren das Revisionsverfahren ein. Fast fünf Jahre nach dem ursprünglich geplanten Datum begann damit die Anhörung der Sozialpartner. Bei uns finden Sie alle wichtigen Dokumente.

Ihrer rechtlichen Verpflichtung zur Überprüfung der Richtlinie kam die EU-Kommission 1999 lediglich durch die Vorlage eines Berichts über die Umsetzung der Richtlinie in die nationalen Rechtssysteme nach. Anfang 2004 wurde die Kommission nach zahllosen Aufforderungen und Petitionen endlich initiativ. Viel bedeutete dies jedoch noch nicht: Zunächst wurden die Sozialpartner (Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände) lediglich aufgefordert mitzuteilen, ob sie an gemeinsamen Beratungen überhaupt interessiert seien. Hierzu hat die Kommission einen ausführlichen Bericht und eine Pressemittelung herausgegeben.

Aufruf der EU Kommission zur Einleitung des Revisionssverfahrens (April 2004)

Presseerkärung der EU-Kommission (April 2004)

Am 7. Juni 2005 veröffentlichte die Kommission eine "Mitteilung", die verschiedentlich als Eröffnung der 2. Phase der Konsultation gedeutet wurde. In dieser Mitteilung werden die Sozialpartner aufgefordert "die laufenden Arbeiten voranzutreiben und Verhandlungen aufzunehmen, mit dem Ziel, zu einer Vereinbarung über Mittel und Wege zu gelangen, die es ermöglichen, bewährte Verfahren für die Arbeitsweise der Europäischen Betriebsräte zu fördern, um ihre Wirksamkeit, vor allem bei der Wahrnehmung ihrer Rolle als Akteure des Wandels zu verbessern."

Mitteilung der EU-Kommission (März 2005)

Detaillierte Forderungen der Gewerkschaften

Das Präsidium des Europäischen Gewerkschaftsbundes (EGB) hat auf seiner Sitzung im Februar 2004 die EGB-Positionen zur längst fälligen Überarbeitung der EBR-Richtlnie formuliert. Der EGB kritisiert in seinem Text die langen Verzögerungen bei der Revision der Richtlinie. Durch die Verabschiedung weiterer Richtlinien im Bereich der Europäischen Aktiengesellschaft und der nationalen Unterrichtung und Anhörung sei eine Erweiterung der Arbeitnehmerrechte für die Europäischen Betriebsräte dringend geboten. Ganz oben im Forderungskatalog des EGB steht eine verbesserte Ausgeschaltung der Rechte zur Unterrichtung und Anhörung sowie eine angemessene Beteiligung der Gewerkschaften. Weitere Themen sind die verbindliche Einführung eines Ausbildungs-Anspruches, die Verkürzung der Verhandlungsdauer der BVG´s auf ein Jahr sowie die Einführung von Sanktionen gegen Unternehmensleitungen bei Verstössen gegen die EBR-Vereinbarung.

Forderungen des Europäischen Gewerkschaftsbundes (Feb. 2004)

EU-Parlament unterstützt Revision

Der Wirtschafts- und Sozialausschuss des Europäischen Parlaments hat sich bereits Ende vergangenen Jahres für eine Revision ausgesprochen. Interessant an dem Bericht sind nicht zuletzt die im Anhang aufgeführten Gerichtsurteile in Sachen EBR.

Stellungnahme des EWSA

Grosse Konferenz mit Unterstützung der EU-Kommission

Ende 2002 fand im dänischen Aarhus eine grosse Konferenz statt, auf der die Forderungen der Gewerkschaften zur Revision vorgetragen wurden.

Konferenzbericht Aarhus

Europäische Metallarbeitgeber: "Ohne uns ..."

Die europäischen Metallarbeitgeber haben bereits signalisiert: Eine Revision der Richtlinie ist aus ihrer Sicht überflüssig. In ihrer Stellungnahme versuchen sich die Arbeitgeber u.a. als die "besseren" Gewerkschaften zu präsentieren: Die Arbeitnehmer - so ihre Behauptung - seien an einer Revision der Richtlinie nicht interessie

Stellungnahme Metall-Arbeitgeber

Bundesverband der Arbeitgeber (BDA) reagiert abwartend

Der Bundesverband der Arbeitgeber (BDA) hält eine Revision der EBR-Richtlinie für "unnötig und kontraproduktiv". Die Freiheit der einzelnen Unternehmen dürfe nicht unnötig eingeschränkt werden. Ohnehin käme der Revisionsprozess zum falschen Zeitpunkt. Zunächst seien die Auswirkungen der EU-Osterweiterung zu bewältig

Stellungnahme BDA (englisch)

Konferenz Barcelona

Im Rahmen einer im Sommer 2004 in Barcelona durchgeführten Konferenz hat der Europäische Gewerkschaftsbund eine Dokumentation zum Stand des Revisionsverfahrens vorgelegt.

Dokumentation Barcelona (Englisch)

Abwarten als Strategie

Bereits im Jahr 2000 veröffentliche Hellmut Gohde in der "Mitbestimmung" einen Artikel über die Passivität der EU-Kommission in der Frage der Richtlinien-Revision. Unter dem Titel "Abwarten als Strategie" wurde die Haltung der Brüsseler Beamten kritisiert. Leider hat sich in den vergangenen fünf Jahren kaum etwas an der Aktualität dieses Berichts geändert.

Artikel Mitbestimmung

Seminare der Sozialpartner

Immerhin hat die Kommission im Herbst 2004 zwei Seminare gemeinsam mit den Sozialpartnern veranstaltet, auf der acht Fallstudien Europäischer Betriebsräte vorgestellt wurden. Im März 2005 wurden die gemeinsamen Schlussfolgerungen von den Veranstaltern vorgelegt.

Von Seiten einiger Euro-Betriebsräte, die an den Sozialpartner-Seminaren im Herbst 2004 als Beobachter teilnahmen, war bereits zuvor Kritik an der Auswahl der Fallstudien vorgetragen worden. Die bescheidenen Erfolge vieler EBR´s seien "wie in einem Blumenbeet" (so ein deutscher EBR-Vorsitzender) kultiviert worden.

Sozialpartner-Seminare (Englisch)

Fallstudien (Englisch)

Bewertung der Seminare durch den EGB (Englisch)

DGB fordert stärkere Beteiligung

Der Deutsche Gewerkschaftsbund fordert in einem Schreiben vom 1. April 2005 an den Generalsekretär des EGB, John Monks, eine stärkere Beteiligung an dem bevorstehenden Konsultationsverfahren mit den Arbeitgeberverbänden. Der DGB schlägt hierfür die Einrichtung einer Arbeitsgruppe vor, die sowohl aus Vertretern der gewerkschaftlichen Dachverbände wie auch aus Vertretern der Branchenorganisationen bestehen solle.

Indirekte Kritk wird am EGB in dem Schreiben geleistet, indem eine stärkere Einbeziehung der Mitgliedsorganisationen als an den bisherigen Resolutionen des EGB gefordert wird.

Europäisches Parlament kritisiert EU Kommission

De Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuß (WSA) übte auf seiner Sitzung im September 2006 in Brüssel heftige Kritik an der Kommission und und verlangte die Vorlage eines Richtlinienentwurfes durch die Kommission. In seinem Bericht "Europäische Betriebsräte: Eine neue Rolle bei der Förderung der europäischen Integration" unterstützt der Ausschuss die Forderungen  der Gewerkschaften.

Stellungnahme des WSA

Euro-Betriebsräte schreiben an Kommission

Um ihren Forderungen nach einer Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen Nachdruck zu verleihen, haben sich zahlreiche Euro-Betriebsräte direkt an die Kommission gewandt. Nachfolgend dokumentieren wir einige Schreiben.

EBR Siemens

EBR HeidelbergCement

EBR SGL Carbon

EBR Deutsche Bahn

Antwortschreiben von Kommissar Spidlea an EBR Deutsche Bahn

Weitere Dokumente veröffentlichen wir in Kürze.

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Ist Ihre EBR-Vereinbarung noch zeitgemäß? Wir analysieren die Stärken und Schwächen. Ein kostenloses Angebot für bestehende Euro-Betriebsräte.

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